Donnerstag, 11. April 2024

Healthcare Boom: Surge in Physical Therapy Prescriptions Reveals Regional Care Needs

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat im Jahr 2022 für ihre rund 73 Millionen Versicherten rund 37,8 Millionen Heilmittelverordnungen abgerechnet. Die Ausgaben der GKV inklusive der Zuzahlungen der Patienten beliefen sich auf rund 11,1 Milliarden Euro. Das geht aus dem neuen Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor. Im Jahr 2013 hatte die GKV für Heilmittel noch rund 5,4 Milliarden Euro ausgegeben.

„Damit erreichen die Heilmittelausgaben einen neuen Höchstwert. Wenn man sich die Entwicklung der ver­gangenen zehn Jahre anschaut, dann haben sich die Ausgaben in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt“, sagte WIdO-Geschäfts­führer Helmut Schröder.

Dem Bericht zufolge erhalten pflegebedürftige Menschen ab 65 Jahre überproportional viele Behandlungen mit Heilmitteln. So entfielen 2022 von den rund 5,9 Millionen Heilmittelverordnungen für über 64-jährige AOK-Versicherte knapp 55 Prozent auf pflegebedürftige Versicherte.

42,7 Prozent der pflegedürftigen AOK-Versicherte ab 65 Jahre erhielten im Jahr 2022 mindestens eine Be­hand­lung aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder Sprachtherapie.

Bei Menschen, die von einem ambulanten Pflegedienst zu Hause gepflegt werden, ist die Behandlungsrate mit Heilmitteln am höchsten. In dieser Gruppe erhielten 47,9 Prozent der Pflegebedürftigen eine Heilmittel­therapie.

Der häufigste Grund für eine Heilmittelverordnung bei Pflegebedürftigen war Diabetes mellitus: Diese Diag­nose war im Jahr 2022 bei 17,8 Prozent der pflegebedürftigen Heilmittelpatienten der Behandlungsanlass. Nahezu ebenso groß ist mit 17,2 Prozent der Anteil der Patienten mit Symptomen, die das Nervensystem und das Muskel-Skelett-System betreffen.

Der weit überwiegende Teil der pflegebedürftigen Versicherten ab 65 Jahre mit einer Heilmittelbehandlung erhielt Physiotherapie (35,2 Prozent), gefolgt von Podologie-Behandlungen (zehn Prozent).

Der Heilmittelbericht beleuchtet erstmals auch regionale Unterschiede bei der Verordnung von Heilmitteln für ältere Pflegebedürftige.

Die Ergebnisse zeigen eine überdurchschnittliche Heilmittelversorgung von pflegebedürftigen AOK-Versicher­ten ab 65 Jahre in Sachsen, Thüringen, im Süden von Sachsen-Anhalt, im südlichen Brandenburg sowie im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns.

Im Westen Deutschlands gibt es nur einzelne Regionen mit vergleichbar hohen Verordnungszahlen. „Hierbei dürften Unterschiede im Versorgungsbedarf und in den Angebotsstrukturen eine Rolle spielen“, sagte der WIdO-Geschäftsführer.








Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen